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Neben der Abklärung des individuellen Bedarfs an Unterstützung und nachteilsausgleichenden Massnahmen (NTA) berät unser Team Personen mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung zu den verschiedenen Fragestellungen rund um das UZH-Studium, z.B.:
Im individuellen Gespräch mit Ihnen klären wir, wo potenziell Schwierigkeiten auftreten und welche Massnahmen und Lösungen erfahrungsgemäss helfen können.
Die Fachstelle Studium und Behinderung bietet dafür verschiedene Services an, z.B.:
Grundsätzlich sind Beratungen zu jedem Zeitpunkt möglich. Jedoch ist es ratsam, sich so früh wie möglich anzumelden – auch schon während der Orientierungsphase vor dem Beginn des Studiums. Eine Anmeldung erst nach der Immatrikulation sollte spätestens acht Wochen vor Semesterbeginn erfolgen. Für ein allgemeines Beratungsgespräch schreiben Sie uns eine E-Mail an fsb@sib.uzh.ch.
Sind Anpassungen der Rahmenbedingungen bezüglich des Studiums oder von Prüfungen notwendig, damit Ihnen aufgrund Ihrer speziellen Situation keine Nachteile entstehen, unterstützen wir Sie gern und empfehlen konkrete Massnahmen für den Nachteilsausgleich zuhanden des jeweiligen Studiendekanats.
Die Online-PlattformUniability UZH führt umfangreiche Informationen bezüglich der baulich-technischen Zugänglichkeit zu den wichtigen Gebäuden der UZH auf.
Der Kern der Plattform ist das Gebäudeverzeichnis. Sie finden dort pro Gebäude Angaben über Rollstuhl-Parkplätze, stufenlose Zugänge, Sprachansagen in Aufzügen, induktive Höranlagen in Hörsälen sowie viele weitere nützliche Informationen.
Neben dem Gebäudeverzeichnis enthält die Plattform ergänzende Tipps, Infos und Übersichten, z.B.
Sind Sie beispielsweise darauf angewiesen, dass Ihre Vorlesungen in rollstuhlgerechten Räumen oder Hörsälen mit Induktionsschlaufen stattfinden, so ist es wichtig, dass bei der Hörsaaldisposition noch vor Beginn der Vorlesungszeit diesbezüglich Abklärungen getroffen werden und falls möglich Raumzuteilungen geändert werden.
Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie auf Uniability UZH bei Zuteilung barrierefreier Räume. Die Fachstelle vermittelt bei Bedarf.
Für einige Aufzüge oder stufenlose Nebeneingänge usw. benötigen Sie spezielle Schlüssel, die von der Fachstelle Studium und Behinderung für Sie bestellt werden können.
Bitte gehen Sie für die Beantragung gemäss der Anleitung auf Schlüsselvermittlung vor.
Falls Sie aufgrund Ihrer besonderen Situation im Studium Hilfe für bestimmte Tätigkeiten brauchen, kann die Fachstelle eine studentische Assistenz für Sie suchen. Diese kann z.B. folgende Aufgaben übernehmen:
Die assistierenden Personen sind Studierende der Universität Zürich mit oder ohne Behinderung, die von der Fachstelle begleitet und entschädigt werden. Bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.
Dieses Angebot richtet sich an Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, die einen bestimmten Sitzplatz in einem Lehrsaal benötigen, insbesondere Menschen mit einer Hör- und/oder Sehbehinderung.
Benutzen Sie für die Anfrage bitte die Vorlage Übersicht Sitzplatzreservierungen (DOCX, 13 KB) und senden Sie uns diese zwei Wochen vor Semesterbeginn zu.
An der UZH stehen an den grösseren Standorten Ruheräume für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zur Verfügung. Die Fachstelle kann Ihnen den Zutritt zu einem Ruheraum vermitteln. Bitte nehmen Sie für die Vermittlung eines Ruheraums mit uns Kontakt auf.
In vielen Gebäuden der UZH stehen allen Studierenden Schliessfächer zur Verfügung, die tageweise während der Gebäude-Öffnungszeiten belegt werden können. Die Fachstelle kann bei Bedarf ein Schliessfach für die Dauer eines Semesters für Sie reservieren. Bitte nehmen Sie betreffend Schliessfach-Miete mit uns Kontakt auf.
Wir nehmen Beschwerden von Studierenden zur Verbesserung der Zugänglichkeit auf, dokumentieren sie leiten sie und an die zuständige Stelle Inklusion zur Verbesserung weiter.
Wenn Sie eine Meldung zu Barrieren und eingeschränkter Zugänglichkeit haben, benutzen Sie bitte unser entsprechendesFeedbackformular.