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Als Student*in mit studienrelevanten Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben Sie einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleich (NTA). Dazu gehören z.B.:
Der Nachteilsausgleich:
Diese Massnahmen ermöglichen es Betroffenen, sich auf ihr Studium zu konzentrieren und Prüfungen unter fairen Bedingungen abzulegen.
Wir führen mit Ihnen ein persönliches und vertrauliches Beratungsgespräch durch, dabei klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse ab, prüfen Ihre fachärztlichen Dokumente und informieren Sie über nützliche Services und Angebote an der Universität Zürich.
Die Fakultät entscheidet, welche nachteilsausgleichenden Massnahmen für Sie umgesetzt werden, und informiert Sie darüber mit einer Verfügung. Erfahrungsgemäss dauert dies etwa 3 bis 6 Wochen. Gegen den Entscheid der Fakultät steht Ihnen das Recht auf Rekurs zu.
Die Fakultät informiert zudem auch die für die Umsetzung zuständigen Personen.
Die verantwortlichen Personen in den Instituten bzw. Modulen leiten die erforderlichen Schritte ein, um die verfügten Massnahmen umzusetzen.
Der NTA-Prozess vom ersten Kontakt bis zur Umsetzung von Massnahmen nimmt Zeit in Anspruch. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich frühzeitig bei uns anzumelden.
Einen fachärztlichen / psychotherapeutischen / klinisch psychologischen Nachweis (oder die ausgefüllte UZH-Zeugnisvorlage (DOCX, 63 KB)), der:
Bei Lese-Rechtschreib-Schwäche: Einen neuropsychologischen Bericht (max. 3 Jahre alt) oder ein logopädischer Abklärungsbericht, sofern er klar darlegt, welche Einschränkungen in Bereichen wie Rechtschreibung, Grammatik, Lese- und Schreibtempo sowie Leseverständnis bestehen.
Optional: Nachweise über frühere Nachteilsausgleiche, sofern sie als zweckmässig erlebt wurden.
Hinweis: Sie können persönliche Informationen in den Berichten, die für die Beantragung des NTA irrelevant sind (wie z.B. Familienanamnese), vor der Einreichung Ihres NTA-Antrags schwärzen.
Bei der Philosophischen Fakultät müssen Sie für die Antragstellung ein Online-Formular ausfüllen. Bei allen anderen Fakultäten müssen Sie den Antrag mit diesem Formular stellen:
Antragsformular NTA z.H. Fakultät (DOCX, 61 KB)
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen bei den Fakultäten. Wenn Sie Module an mehreren Fakultäten belegen, müssen Sie mehrere Anträge stellen.
Das Gesprächsprotokoll und das ENTA-Formular erstellen wir gemeinsam mit Ihnen im Beratungsgespräch. Wir stellen Ihnen diese Dokumente nach dem Gespräch zu, sofern uns Ihr fachärztliches Zeugnis vorliegt.
Achtung: Das Gesprächsprotokoll müssen Sie vor dem Einreichen unterschreiben. Das ENTA-Formular ist ohne Unterschrift gültig.
Nach der Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Teilnahmelink für die Beratung. Sollten Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.
Für Folgegespräche melden Sie sich bitte direkt bei der für Sie zuständigenMitarbeitenden der FSB per E-Mail. Sollte die Person nicht mehr an der FSB arbeiten und Sie wissen nicht, bei wem Sie nun in Begleitung sind, schreiben Sie bitte eine E-Mail anfsb@sib.uzh.ch.