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Fachstelle Studium und Behinderung

Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen

Was ist der Nachteilsausgleich (NTA)?

Als Student*in mit studienrelevanten Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben Sie einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleich (NTA). Dazu gehören z.B.:

  • Mobilitäts- oder Sinnesbeeinträchtigungen
  • Chronische Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, Tumorerkrankungen, LongCovid, ME/CFS)
  • Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen, PTBS, Panikstörungen)
  • Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie)
  • Asperger-Syndrom oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom

Der Nachteilsausgleich:

  • Wird individuell gewährt
  • Passt die Rahmenbedingungen an, nicht die inhaltlichen Anforderungen
  • Zielt darauf ab, gleiche Erfolgschancen wie für nicht behinderte / chronisch kranke Studierende zu schaffen

Diese Massnahmen ermöglichen es Betroffenen, sich auf ihr Studium zu konzentrieren und Prüfungen unter fairen Bedingungen abzulegen.

Wie komme ich zu meinem Nachteilsausgleich? – der NTA-Prozess

  1. Sie melden sich für einen Beratungstermin bei uns an und schicken uns Ihren fachärztlichen / psychotherapeutischen / klinisch psychologischen Nachweis. Der fachärztliche Nachweis darf in der Regel nicht älter als ein Jahr sein. Für einen aktuellen fachärztlichen Nachweis kann Ihr*e Ärzt*in unsereZeugnisvorlage (DOCX, 63 KB) verwenden.
    Bei Vorliegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche benötigen wir einen neurodiagnostischen Abklärungsbericht oder ein ausführliches Schreiben von einer Fachperson für Logopädie. 
  2. Wir führen mit Ihnen ein persönliches und vertrauliches Beratungsgespräch durch, dabei klären wir Ihre individuellen Bedürfnisse ab, prüfen Ihre fachärztlichen Dokumente und informieren Sie über nützliche Services und Angebote an der Universität Zürich.

  3. Im Beratungsgespräch erstellen wir ein Gesprächsprotokoll und unsere Empfehlung für nachteilsausgleichende Massnahmen (ENTA-Formular). Diese beiden Dokumente stellen wir Ihnen nach dem Gespräch zu, sofern uns ein unseren Kriterien entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. In der Regel gelten diese Dokumente bis zum Ende Ihrer Studienstufe.
  4. Sie stellen den Antrag auf Nachteilsausgleich fristgerecht bei Ihrer Fakultät. Wenn Sie Module an mehreren Fakultäten belegen, müssen Sie mehrere Anträge stellen. Die Fristen und Kontaktpersonen der Fakultäten finden Sie hier: NTA - Fristen & Kontakt pro Fakultät
    Achtung: Den Antrag an die Fakultät(en) müssen Sie jedes Semester stellen.
  5. Die Fakultät prüft Ihren Antrag. Im Bedarfsfall wendet sie sich mit Rückfragen an die Fachstelle Studium und Behinderung.
  6. Die Fakultät entscheidet, welche nachteilsausgleichenden Massnahmen für Sie umgesetzt werden, und informiert Sie darüber mit einer Verfügung. Erfahrungsgemäss dauert dies etwa 3 bis 6 Wochen. Gegen den Entscheid der Fakultät steht Ihnen das Recht auf Rekurs zu.
    Die Fakultät informiert zudem auch die für die Umsetzung zuständigen Personen.

  7. Die verantwortlichen Personen in den Instituten bzw. Modulen leiten die erforderlichen Schritte ein, um die verfügten Massnahmen umzusetzen.

Der NTA-Prozess vom ersten Kontakt bis zur Umsetzung von Massnahmen nimmt Zeit in Anspruch. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich frühzeitig bei uns anzumelden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Fachärztlicher / psychotherapeutischer / klinischer Nachweis

Einen fachärztlichen / psychotherapeutischen / klinisch psychologischen Nachweis (oder die ausgefüllte UZH-Zeugnisvorlage (DOCX, 63 KB)), der:

  • eine Diagnose über Behinderung und/oder chronische Erkrankheit (gemäss ICD-10 oder DSM IV) enthält, falls relevant mit Verlauf bzw. Entwicklungstendenz
  • die studienrelevanten Schwierigkeiten beschreibt
  • nicht älter als ein Jahr ist
  • von der Fachperson (Fachärzt*in oder medizinisch-therapeutische Fachstelle) datiert und unterschrieben ist

Bei Lese-Rechtschreib-Schwäche: Einen neuropsychologischen Bericht (max. 3 Jahre alt) oder ein logopädischer Abklärungsbericht, sofern er klar darlegt, welche Einschränkungen in Bereichen wie Rechtschreibung, Grammatik, Lese- und Schreibtempo sowie Leseverständnis bestehen.

Optional: Nachweise über frühere Nachteilsausgleiche, sofern sie als zweckmässig erlebt wurden.

Hinweis: Sie können persönliche Informationen in den Berichten, die für die Beantragung des NTA irrelevant sind (wie z.B. Familienanamnese), vor der Einreichung Ihres NTA-Antrags schwärzen.

Antrag an die Fakultät

Bei der Philosophischen Fakultät müssen Sie für die Antragstellung ein Online-Formular ausfüllen. Bei allen anderen Fakultäten müssen Sie den Antrag mit diesem Formular stellen:

Antragsformular NTA z.H. Fakultät (DOCX, 61 KB)

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Antragsfristen bei den Fakultäten. Wenn Sie Module an mehreren Fakultäten belegen, müssen Sie mehrere Anträge stellen.

Gesprächsprotokoll und ENTA-Formular

Das Gesprächsprotokoll und das ENTA-Formular erstellen wir gemeinsam mit Ihnen im Beratungsgespräch. Wir stellen Ihnen diese Dokumente nach dem Gespräch zu, sofern uns Ihr fachärztliches Zeugnis vorliegt. 

Achtung: Das Gesprächsprotokoll müssen Sie vor dem Einreichen unterschreiben. Das ENTA-Formular ist ohne Unterschrift gültig.

Termin für Erstberatung buchen

Nach der Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Teilnahmelink für die Beratung. Sollten Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Für Folgegespräche melden Sie sich bitte direkt bei der für Sie zuständigenMitarbeitenden der FSB per E-Mail. Sollte die Person nicht mehr an der FSB arbeiten und Sie wissen nicht, bei wem Sie nun in Begleitung sind, schreiben Sie bitte eine E-Mail anfsb@sib.uzh.ch