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Fachstelle Studium und Behinderung

Nachteilsausgleich (NTA) an der UZH

Die Universität Zürich (UZH) fördert eine Kultur der gelebten Vielfalt und setzt sich proaktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten ein. Die Hochschule ist stolz auf die Entwicklung der letzten Jahre: Im Jahr 2013 hat die UZH 143 registrierten Studierenden mit einer Behinderung ein chancengleiches Studium ermöglicht, 2019 waren es mit 311 bereits mehr als doppelt so viele.

Die UZH sieht die Chancengleichheit gemäss ihrer strategischen Grundsätze als zentralen Wert des universitären Lebens sowie als Querschnittsaufgabe aller UZH-Einheiten und -Angehörigen an. Für die Erreichung dieses Ziels nutzt sie gemäss ihrer Diversity Policy (siehe Downloads rechts) u.a. angemessene präventive und reaktive Massnahmen für den Schutz vor Diskriminierung im konkreten Fall.

Studierende, welche mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten leben, welche sich im Studium auswirken, haben einen u.a. in der Bundesverfassung, der Zürcher Kantonsverfassung sowie im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleich. Häufige studienrelevante Behinderungen sind z.B.:

  • eine Mobilitäts- oder Sinnesbeeinträchtigung
  • eine chronische Krankheit (z.B. Multiple Sklerose oder Tumorerkrankungen)
  • eine psychische Erkrankung (z.B. Depressionen oder bipolare Störungen)  
  • Teilleistungsstörungen wie Dyslexie bzw. Dyskalkulie
  • Asperger-Syndrom oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom

Den Nachteil ausgleichende Massnahmen werden individuell gewährt und sind keineswegs als Prüfungserleichterungen zu verstehen. Sie adressieren lediglich die Rahmenbedingungen, unter denen eine Leistung zu erbringen ist. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben hierbei unverändert. 

Zweck des Nachteilsausgleichs ist es sicher zu stellen, dass Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit sich auf ihr Studium konzentrieren und die Prüfungen mit derselben Aussicht auf Erfolg absolvieren können, wie die nicht behinderten Mitstudierenden.

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