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Fachstelle Studium und Behinderung

NTA - Fristen & Kontakt pro Fakultät

Untenstehend finden Sie Hinweise zum jeweiligen Vorgehen, den Antragsfristen und Kontaktpersonen pro Fakultät. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um verbindliche Fristen handelt und dass die Anträge per Email oder per Post zu stellen sind.

Medizinische Fakultät

Antrag bitte an

Eva Thürlimann oder per Post

Frist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen 30. Oktober eines jeden Jahres
Frist für Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen 3 Wochen vor Vorlesungsbeginn
Ansprechperson für Doktorand:innen  Dr. Nina Galushko-Jäckel

 

Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Antrag bitte an Beat Peter oder per Post
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen am Ende des Semesters: 8 Wochen nach Vorlesungsbeginn eines jeden Semesters 
Weitere Informationen der Fakultät MNF - Studium und Behinderung

Philosophische Fakultät

Antrag bitte an

Online-Formular NTA Antrag der PhF

Antragsfrist für Nachteilsausgleiche während der Veranstaltung (z.B. Schreibassistenz)

Im Herbstsemester jeweils per 1. August und im Frühjahrssemester jeweils per 3. Januar. 

Antragsfrist für Nachteilsausgleiche für Module mit Leistungsnachweisen während des Semesters Mindestens 8 Wochen vor der Durchführung des Leistungsnachweises
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche für Module mit Leistungsnachweisen am Ende des Semesters

Herbstsemester:
spätestens bis 15. Oktober

Frühjahrssemester:

Spätestens bis 31. März
Weitere Informationen der Fakultät PhF - Nachteilsausgleich

 

 

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Antrag bitte an Rechtsstelle RWF oder per Post
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen am Ende des Semesters: Bis spätestens Ende der Modulbuchungsfrist eines jeden Semesters

Theologische Fakultät

Antrag bitte an ​​​​​Barbara Cahn-Wegmannoder per Post
Frist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen -
Frist für Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen -

Vetsuisse-Fakultät

Antrag bitte an Stefanie Rutzoder per Post
Frist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen Spätestens vier Wochen vor dem Termin des Leistungsnachweises
Frist für Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen So früh wie möglich

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Antrag bitte an Kontakt siehe WWF - Studium und Behinderung
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche für Module mit
Zwischenprüfungen und früheren Endprüfungen
Spätestens bis drei
Wochen vor der ersten Zwischenprüfung
Gesuche an Fakultät für Module ohne Zwischenprüfungen Frist sieheWWF - Studium und Behinderung

School for Transdisciplinary Studies

Antrag bitte an

STS Geschäftsstelle

 sts@le.uzh.ch

Antragsfrist für Nachteilsausgleiche für Module mit
Zwischenprüfungen und früheren Endprüfungen
Spätestens bis vier
Wochen vor Termin des Leistungsnachweises
Weitere Informationen der STS https://www.sts.uzh.ch/de.html