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Die Fachstelle Studium und Behinderung (FSB) ist die erste Kontaktstelle für UZH-Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Die FSB ist zuständig für die Prüfung, ob und wie sich Behinderungen oder chronische Krankheiten im individuellen Fall auf das Studium auswirken. Sie beurteilt zudem, ob und in welchem Umfang Nachteilsausgleiche (NTA), gestützt auf ärztliche Zeugnisse, Gespräche und weitere Informationen, im individuellen Fall notwendig sind.
Unser Team verfasst eine konkrete Empfehlung bzgl. Art und Umfang nachteilsausgleichender Massnahmen zu Handen des jeweiligen Studiendekanats. Die Studiendekanate legen auf Antrag der Studierenden und in Kenntnis der Empfehlung die gewährten nachteilsausgleichenden Massnahmen fest und teilen diesen Entscheid den Studierenden schriftlich mit.
Abb: NTA-Prozess der UZH für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit ab FS22.
Für die Erarbeitung angemessener Nachteilsausgleiche muss die FSB Ihre Situation und Ihre Bedarfe umfassend und adäquat einschätzen können. Hierfür sind aussagekräftige medizinische Dokumente unerlässlich. Es ist daher notwendig, dass Sie die Zeugnisvorlage der UZH (DOCX, 61 KB)durch eine medizinische Fachperson ausfüllen und unterzeichnen lassen. Es können nur Erläuterungen von Fachärzt*innen oder medizinisch-therapeutischen Fachstellen berücksichtigt werden. Die Fachpersonen müssen mindestens die folgenden zwei Dinge bestätigen:
Die Zeugnisvorlage der UZH kann anstelle eines fachärztlichen Zeugnisses verwendet werden. Fachärztliche Zeugnisse können akzeptiert werden, z.B. wenn erst jüngst eine umfassende Abklärung stattfand. Sie müssen aussagekräftig sein und den folgenden Qualitätskriterien genügen:
Im Fall einer Dyslexie:
Bitte reichen Sie nicht die Zeugnisvorlage, sondern einen neuropsychologischen Abklärungsbericht ein (nicht älter als ein Jahr). Logopädische Abklärungsberichte können akzeptiert werden, wenn sie nachvollziehbar darlegen, welche Einschränkungen bestehen (z.B. hinsichtlich Orthographie, Grammatik, Lese- oder Schreibtempo, Lesesinnverständnis etc).
Sollten Sie bereits in der Vergangenheit bestimmte Massnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten und als zweckmässig erlebt haben (z.B. bei zurückliegenden Bildungsabschlüssen oder bei anderen Bildungseinrichtungen), so kann die FSB diese bei der Ausgestaltung der Empfehlung berücksichtigen. Hierzu sind schriftliche Nachweise (z.B. frühere Verfügungen oder Entscheide) über bisher in Anspruch genommene Nachteilsausgleiche einzureichen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass ein Nachteilsausgleich aus der Vergangenheit von der UZH äquivalent übernommen wird.
Die Organisation der Unterstützung beziehungsweise die Abklärung, Empfehlung und Umsetzung von Massnahmen nehmen Zeit in Anspruch. Bitte kontaktieren Sie uns deshalb frühzeitig! Beratungen sind auch für Studieninteressierte möglich, die zu einem späteren Zeitpunkt ein Studium aufnehmen möchten.
Um an der Universität Zürich einen Nachteilsausgleich zu erhalten, ist ein persönliches Beratungsgespräch mit unserem Team erforderlich. Für die Anmeldung zur Beratung nutzen Sie bitte das Formular unter diesem Link. (DOCX, 55 KB)
Gemeinsam klären wir, wo Sie im Studium aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Krankheit mit Barrieren konfrontiert sind und welcher Anpassungsbedarf im Hinblick auf Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise aus Ihrer Sicht besteht, damit die Chancengleichheit bestmöglich sichergestellt werden kann. Damit nichts wichtiges vergessen geht, erstellen wir im Gespräch gemeinsam mit Ihnen ein Protokoll. Beispiele für Massnahmen, die von den UZH-Fakultäten bereits umgesetzt wurden, finden Sie unter diesem Link. (PDF, 63 KB)
Die Beratungsgespräche können auf Wunsch kontaktlos stattfinden, sind kostenlos und werden streng vertraulich gehandhabt. Es werden keine Informationen ohne die Zustimmung der Student*innen an Dritte weitergegeben.
Für eine optimale Beratung bitten wir Sie, bis zum persönlichen Termin die ausgefüllte Zeugnisvorlage bereitzustellen, sowie sich über die Studienanforderungen der einzelnen Programme vorzeitig zu informieren.
Halten Sie für sich fest, bei der Ausübung welcher studienrelevanten Aktivitäten Sie über behinderungs- bzw. krankheitsbedingte Beeinträchtigungen berichten können. Beispiele sind:
Lesen | Selbständiges Lernen | Schriftliche Arbeiten |
Schreiben | Lernen in der Gruppe | Schriftliche Prüfungen |
Sprechen | Halten von Referaten | Studienreise |
Notizen verfassen | Paktikum | E-Learning |
Teilnahme an Lehrveranstaltungen | Soziale Interaktion mit Mitstudent*innen oder Dozent*innen | Mündliche Prüfungen |
Organisation des Studienalltags | Exkursion | Andere |
Hilfreich sein können auch die folgenden Leitfragen zur Gesprächsvorbereitung:
Die Gesuchsstellung erfolgt nach dem Beratungsgespräch. Das Gesuch an die Fakultät muss insbesondere folgende Unterlagen enthalten:
Das Gesuch an die Fakultät kann zudem enthalten:
Bitte beachten Sie die verbindlichen Antragsfristen der Fakultäten. Werden NTA für die gesamte Studienstufe gewährt, so sind dem Dekanat semesterweise per E-Mail die Module fristgerecht mitzuteilen, bei deren Leistungsnachweisen ein Bedarf an NTA besteht.
Die Fakultäten prüfen Ihren Antrag, die zugehörigen Unterlagen und die Empfehlung der FSB und legen fest, welche nachteilsausgleichenden Massnahmen gewährt werden. Erfahrungsgemäss kann dies ca. 3 bis 6 Wochen dauern. Der Entscheid wird schriftlich verfügt und enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Bei Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand oder zum Entscheid wenden Sie sich an die Ansprechperson Ihrer Fakultät.