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Untenstehend finden Sie Hinweise zum jeweiligen Vorgehen, den Antragsfristen und Kontaktpersonen pro Fakultät. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um verbindliche Fristen handelt und dass die Anträge per Email oder per Post zu stellen sind.
Antrag bitte an |
Eva Thürlimann oder per Post |
Frist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen | 30. Oktober eines jeden Jahres |
Frist für Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen | 3 Wochen vor Vorlesungsbeginn |
Ansprechperson für Doktorand:innen | Dr. Nina Galushko-Jäckel |
Antrag bitte an | Beat Peter oder per Post |
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen am Ende des Semesters: | 8 Wochen nach Vorlesungsbeginn eines jeden Semesters |
Weitere Informationen der Fakultät | MNF - Studium und Behinderung |
Antrag bitte an | |
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche während der Veranstaltung (z.B. Schreibassistenz) |
Im Herbstsemester jeweils per 1. August und im Frühjahrssemester jeweils per 3. Januar. |
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche für Module mit Leistungsnachweisen während des Semesters | Mindestens 8 Wochen vor der Durchführung des Leistungsnachweises |
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche für Module mit Leistungsnachweisen am Ende des Semesters |
Herbstsemester: Frühjahrssemester: Spätestens bis 31. März |
Weitere Informationen der Fakultät | PhF - Nachteilsausgleich |
Antrag bitte an | Rechtsstelle RWF oder per Post |
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen am Ende des Semesters: | Bis spätestens Ende der Modulbuchungsfrist eines jeden Semesters |
Antrag bitte an | Barbara Cahn-Wegmannoder per Post |
Frist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen | - |
Frist für Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen | - |
Antrag bitte an | Stefanie Rutzoder per Post |
Frist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen | Spätestens vier Wochen vor dem Termin des Leistungsnachweises |
Frist für Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen | So früh wie möglich |
Antrag bitte an | Kontakt siehe WWF - Studium und Behinderung |
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche für Module mit Zwischenprüfungen und früheren Endprüfungen |
Spätestens bis drei Wochen vor der ersten Zwischenprüfung |
Gesuche an Fakultät für Module ohne Zwischenprüfungen | Frist sieheWWF - Studium und Behinderung |
Antrag bitte an |
STS Geschäftsstelle |
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche für Module mit Zwischenprüfungen und früheren Endprüfungen |
Spätestens bis vier Wochen vor Termin des Leistungsnachweises |
Weitere Informationen der STS | https://www.sts.uzh.ch/de.html |